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Formalitäten
obligatorisch

Zuchtregister

 

Die Führung des Zuchtbuches ist für alle Pferdehalter unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere und deren Verwendung obligatorisch. Es muss daher in Reitzentren, Trainingszentren, ob Rennpferde oder anderen Pferdesportarten, Zuchtstätten, Ställen und sogar bei jeder Privatperson, die sein Pferd zu Hause hat, vorhanden und gehalten werden.

Es geht um Pferde, Esel und ihre Kreuzungen: Pferde gehören zu einer Art, deren Fleisch vom Menschen verzehrt werden kann, und alle Pferdehalter müssen ein Zuchtbuch führen, auch wenn die Pferde, für die sie auf die Kosten kommen, aus der Nahrungskette genommen werden.

Dieses umfasst mehrere Kapitel, die es ermöglichen, die wesentlichen Informationen über den Haftort zusammenzufassen, die Bewegungen der Pferde, ihre Pflege und Wartung zu verfolgen und die tierärztlichen Eingriffe (Medikamente) zu verfolgen.

  • Zusammenfassendes Blatt der Merkmale des Betriebs und seines zootechnischen, hygienischen und medizinischen Rahmens, der für jede Tierart festgelegt wurde

  • Chronologische Überwachung von Tierbewegungen

  • Chronologische Überwachung von Tierhaltung und -pflege sowie tierärztlichen Eingriffen

Als Halter müssen Sie Ihr Zuchtbuch ordentlich führen und für eine gute Lesbarkeit und Verständlichkeit sorgen.

Das Register wird mindestens fünf Jahre im Betrieb geführt.

 

Haftort

Besitzen Sie Pferde? Sie müssen dem SIRE den Haftort mitteilen, für den Sie verantwortlich sind. ​

Diese Maßnahme zielt darauf ab, alle Haftorte zu ermitteln, an denen Pferde vorübergehend oder dauerhaft untergebracht werden können, um die erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen. Im Falle einer Epidemie können die Gesundheitsdienste so schnell wie möglich bei jedem Halter eingreifen.

Jeder neue Halter muss sich vor dem Eintreffen des ersten Pferdes am Haftort anmelden. Nach der Anmeldung erhält er eine Empfangsbestätigung, die im Falle einer Kontrolle als Nachweis dient. Diese Empfangsbestätigung enthält die vom SIRE vergebene Halternummer.

Diese Registrierung ist endgültig, es ist nicht notwendig, den Vorgang jedes Jahr zu wiederholen. Dennoch können bei bestimmten Informationen Aktualisierungen vorgenommen werden. Ein Platz muss geschlossen werden, wenn er dauerhaft keine Pferde mehr beherbergt.

Schließen Sie die Registrierung ab und verwalten Sie Ihre Pferdehaftanstalten 24 Stunden am Tag online von Ihrem personalisierten Bereich auf der IFCE-Website.

Wenn Sie sich nicht online anmelden können, haben Sie die Möglichkeit, eine Papiererklärung abzugeben.

 

Laden Sie das nebenstehende Papierformular für die Haftanstaltenerklärung herunter oder fordern Sie es telefonisch oder per E-Mail beim SIRE an.

Füllen Sie es aus und senden Sie es unterschrieben zurück:

  • Per E-Mail an info@ifce.fr

  • Oder per Post an folgende Adresse:

Französisches Institut für Reiten und Reiten
SIRE - Rückverfolgbarkeitsbüro
BP 3 - 19231 ARNAC POMPADOUR

 

Gesundheitstierarzt

​ Obligatorisch für jeden Halter von mindestens 3 Pferden.

Jeder Halter ist verpflichtet, für jeden von ihm zu verantwortenden Haftort einen Gesundheitstierarzt zu melden und der 3 oder mehr Pferde bei der für den Schutz der DDPP-Populationen zuständigen Departementsdirektion, von der sein Haftort abhängig ist, unterbringt.

Füllen Sie das nebenstehende herunterladbare Formular aus und lassen Sie es vom zuständigen Tierarzt unterschreiben, was sein Einverständnis bedeutet.

Es gibt zwei Arten von Formularen, je nachdem, ob Sie:

  • Halter von Pferden, für die Sie einen Gesundheitstierarzt deklarieren

  • Nichthalter dieser Pferde (verantwortlich für die temporäre oder permanente Tiersammelstelle oder die Veranstaltung)

Um Ihren Prozess abzuschließen, müssen Sie das Formular, das die Zustimmung der beiden Parteien bescheinigt, an das VBS Ihrer Abteilung zurücksenden, damit Ihre Erklärung erfasst und validiert wird.

Nach Erhalt des Erklärungsformulars hat das VBS:

  • überprüft, ob das Benennungsformular von allen Beteiligten ordnungsgemäß ausgefüllt wurde;

  • Rücksendung des ausgefüllten Formblatts der Verwaltungsentscheidung (Kopie des Antrags bis zur Rücksendung des Originalformblatts vom Halter aufzubewahren);

  • Erfasst die Benennungsanfrage in SIGAL (DGAL Allgemeines Informationssystem).

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